
Unsere Erfahrungen mit dem digitalen Unterricht haben uns seit Beginn der Pandemie neue Erkenntnisse gebracht, sowohl im Lehren als auch im Lernen. Uns fehlt die Nähe zu unseren Auszubildenden, die zum Zwecke einer Qualitätssicherung unerlässlich ist.
Wir wollen deshalb mit Beginn des neuen Jahres folgende Änderungen in unserer Ausbildungsverordnung bekannt geben:
- Für den Abschluss zum/zur Begleitenden Seelsorger/in bzw. zum/zur Lebens- und Sozialberater/in muss mindestens eine Einzelsupervision (die Erfassung des Lebensstils) in Präsenz absolviert werden. Die Einzelsupervision zur Ermittlung der Persönlichkeit (PST-R – Auswertung) kann auch weiterhin auf Wunsch über Video erfolgen.
- Wenn jemand bereits beide Einzelsupervisionen bis zum 31.12.2021 über Video absolviert hat, braucht er diese nicht im Rahmen einer Präsenzveranstaltung wiederholen.
- Für den Abschluss zum/zur Lebens- und Sozialberater/in wird das Modul SF04 -Lebensstilanalyse ein Pflichtseminar. Wir halten die Diagnostik des Lebensstils für wichtig. Das Konzept der Lebensstilanalyse geht davon aus, dass sich bei vielen Menschen bereits in der Kindheit ein „Roter Faden“ für das Leben ausbildet, der viele Entscheidungen bis zum Erwachsenenalter bestimmt. Dieser „Rote Faden“ bzw. dieses „Skript“ ist für die Selbst-/ bzw. Fremdwahrnehmung unverzichtbar.
- Für die große Ausbildung zum/zur Lebens- und Sozialberater/in gelten für die Supervision folgende Änderungen. Von den 14 erforderlichen Supervisionstagen sollen mindestens sieben in Präsenzgruppen erfolgen, unter einem/einer gleichbleibenden Supervisor/in. In der 1. Einzelsupervision wird in Absprache mit Ihnen ein/e für Sie passende/r Supervisor/in ausgewählt, der/die Sie zu den Supervisionstagen einladen wird. Nur so können wir Sie persönlich begleiten und Ihre Entwicklungsschritte in der eigenen Ausbildung beobachten. Die weiteren Supervisionen können dann wie bisher in anderen Supervisionsgruppen und/oder auch über Video-Konferenz absolviert werden.
- Wenn Sie bereits bis zu 7 Gruppensupervisionen (70 LE) über Video absolviert haben, können Sie für die Planung Ihrer Präsenzsupervisionen eine/n Supervisor/in Ihrer Wahl ansprechen oder nach Absprache mit der Geschäftsstelle eine passende Gruppe für Sie suchen. Sie sollten diese Gruppe dann bis zum Ende Ihrer Ausbildung nicht mehr wechseln.
- Wenn jemand bereits mehr als 7 Gruppensupervisionen (70 LE) bis zum 31.12.2021 über Video absolviert hat, sollen die noch fehlenden SV Tage nur über Präsenzgruppen absolviert werden. Auch hier gilt die unter Punkt 5. genannte Regelung zur Auswahl.
- Die Kosten für eine Einzelsupervision werden auf € 65.00 /Einheit angepasst
weitere Infos über die Ausbildung und Termine unter Kursprogramm 2023
Einen persönlichen Überblick über Ihre Lernfortschritte behalten Sie am besten, wenn Sie gleich alle Kurse und Supervisionen in Ihrem digitalen Studienbuch festhalten: BTS Studienbuch-und-uebersicht